Personen- und Sachwertschutz

Gesetzliche Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen für Kreditinstitute

Organisatorische und technische Schutzmaßnahmen zur Sicherung von Personen- und Sachwerten sind für Kreditinstitute von essentieller Bedeutung. Um Ihren Mitarbeitern den größtmöglichen Schutz bieten zu können und den Versicherungsschutz zu wahren, sind für ältere Filialen meist Anpassungen nötig.

Arbeitgeber haben im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes den Stand der Technik sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse zu berücksichtigen […]

Bei den technischen Maßnahmen soll gemäß Arbeitsschutzgesetz regelmäßig überprüft werden, ob die Einrichtungen noch dem Stand der Technik/Sicherheitstechnik entsprechen. Ebenso ist regelmäßig zu beurteilen, ob sich das Täterverhalten maßgeblich verändert hat und deshalb andere Sicherungskonzepte erforderlich werden. (DGUV (2018), Abs. 2.1)

Wir unterstützen Sie bei der Ableitung von Maßnahmen aus generellen Empfehlungen für den Einzelfall.

Wir beraten Sie zu zweckorientierten Sicherungsmaßnahmen für Personen- und Sachwertschutz. Dabei helfen wir Ihnen eine optimale Lösung im Spannungsfeld zwischen der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen und dem größtmöglichen Schutz Ihrer Mitarbeiter zu finden.

Ihre Ziele

  • Gewissheit & Entscheidungssicherheit hinsichtlich Haftung als verbindliche Aussage
  • größtmöglicher Schutz Ihrer Mitarbeiter gegen Überfälle (Personen- und Sachwertschutz)
  • Risiko von Bedrohungssituationen minimieren

Unsere Leistungen

  • Beratung hinsichtlich zweckorientierte Sicherheitsmaßnahmen
  • Innenausbau und nachträglicher Einbau von Wänden und Türen, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen
  • Einbau einer beschusssicheren Kassenbox, die den Anforderungen entspricht

Unsere eigene Lösung: Geprüfte Kassenbox

Wir beschäftigen uns seit dem Jahr 2000 mit dem Bau und der Einrichtung von Kreditinstituten. Unsere Kassen zeichnen folgende Eigenschaften aus:

  • Beschussklasse FB4_NS (Test Zertifikate)
  • Sicherheitsrelevante Materialien geprüft nach DIN EN 1063 BR4-NS sowie VPAM PM 2007

  • Gesamtkonstruktion geprüft nach DIN EN 15 22 / 1523 FB4-NS

  • Anlage erfüllt Forderungen und Empfehlungen der UVV Kassen, § 11 sowie gem. BGI / GUV-I 819-2

 

Erhalten Sie einen Einblick, wie wir Sicherungsmaßnahmen umgesetzt haben