Gesetzliche Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen für Kreditinstitute
Organisatorische und technische Schutzmaßnahmen zur Sicherung von Personen- und Sachwerten sind für Kreditinstitute von essentieller Bedeutung. Um Ihren Mitarbeitern den größtmöglichen Schutz bieten zu können und den Versicherungsschutz zu wahren, sind für ältere Filialen meist Anpassungen nötig.
Arbeitgeber haben im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes den Stand der Technik sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse zu berücksichtigen […]
Bei den technischen Maßnahmen soll gemäß Arbeitsschutzgesetz regelmäßig überprüft werden, ob die Einrichtungen noch dem Stand der Technik/Sicherheitstechnik entsprechen. Ebenso ist regelmäßig zu beurteilen, ob sich das Täterverhalten maßgeblich verändert hat und deshalb andere Sicherungskonzepte erforderlich werden. (DGUV (2018), Abs. 2.1)
Wir unterstützen Sie bei der Ableitung von Maßnahmen aus generellen Empfehlungen für den Einzelfall.
Wir beraten Sie zu zweckorientierten Sicherungsmaßnahmen für Personen- und Sachwertschutz. Dabei helfen wir Ihnen eine optimale Lösung im Spannungsfeld zwischen der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen und dem größtmöglichen Schutz Ihrer Mitarbeiter zu finden.